eRechnung geprüft

XRechnung 3.0 · ZUGFeRD · Leitweg-ID für Behörden

Eine E-Rechnung, die auch angenommen wird.

Sie tragen Ihre Rechnung ein und erhalten beides: die XRechnung-Datei für Behördenportale und ein lesbares PDF mit eingebetteten Daten für Ihre Geschäftskunden. Jede Rechnung entsteht nach derselben Prüfung, die auch die Rechnungsportale anwenden.

Ihre Eingaben werden nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und mit dem Herunterladen verworfen. Deshalb fragen wir bei jeder Rechnung erneut nach Ihren Daten.

Rechnung erstellen

Ihre Rechnung

Alle mit • gekennzeichneten Felder sind für eine gültige E-Rechnung vorgeschrieben – auch Telefonnummer, E-Mail-Adresse und IBAN. Ohne sie weisen die Rechnungsportale die Datei zurück.

Absender – Ihr Betrieb

Geben Sie mindestens eines an: USt-IdNr. oder Steuernummer. Wenn Sie keine USt-IdNr. haben, brauchen wir zusätzlich Ihre Steuernummer oder Handelsregisternummer – die Prüfregeln verlangen eine eindeutige Kennung des Absenders.

Empfänger
Rechnungsangaben
Positionen
BezeichnungMengeEinheit Einzelpreis nettoUSt
€

Höchstens 30 Positionen. Als Kleinunternehmer wird der Steuersatz automatisch auf 0 % gesetzt.

Sie erhalten ein ZIP-Paket mit der XRechnung-Datei und dem ZUGFeRD-PDF.

Rechnungen an Behörden

Öffentliche Auftraggeber nehmen Rechnungen über ein Rechnungsportal entgegen. Dort laden Sie die XRechnung-Datei hoch – nicht das PDF. Damit die Rechnung im Haus ankommt, braucht sie die Leitweg-ID, die Ihnen Ihr Auftraggeber nennt.

Genau daran scheitern viele Rechnungen: Die Datei ist technisch in Ordnung, enthält aber keine oder eine erfundene Leitweg-ID. Setzen Sie oben das Häkchen „Der Empfänger ist eine Behörde", tragen Sie die Kennung ein, und wir prüfen ihren Aufbau mit.

Geprüft, nicht behauptet

Für elektronische Rechnungen gibt es einen offiziellen Prüfer: den Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Die Rechnungsportale des Bundes und der Länder setzen ihn ein.

Unsere Rechnungen entstehen nach genau diesen Regeln, und die vier häufigsten Fälle – Regelbesteuerung mit 19 %, Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Behörde mit Leitweg-ID und gemischte Steuersätze – werden vor jeder Veröffentlichung erneut gegen diesen Validator geprüft.

Muss ich überhaupt eine E-Rechnung schreiben?

Empfangen muss sie seit dem 1. Januar 2025 jedes Unternehmen in Deutschland – auch Kleinunternehmer.

Ausstellen müssen sie ab dem 1. Januar 2027 zunächst Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 dann alle Unternehmen für ihre Rechnungen an andere Unternehmen im Inland.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen. Viele brauchen trotzdem eine E-Rechnung, weil ihr Auftraggeber sie verlangt – große Kunden und Behörden nehmen häufig nichts anderes mehr an. Genau dafür ist diese Seite gedacht.

Ausgenommen sind außerdem Kleinbetragsrechnungen bis 250 €. Diese Übersicht ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Ihre Daten bleiben bei Ihnen

Was Sie hier eintragen, wird im Arbeitsspeicher zu Ihrer Rechnung verarbeitet und mit dem Herunterladen verworfen. Wir führen kein Zugriffsprotokoll mit Rechnungsinhalten, legen keine Dateien an und setzen kein Cookie.

Verarbeitet wird nur, was zur Abwehr von Missbrauch nötig ist: die Anzahl der Anfragen je Anschluss, im Arbeitsspeicher und ohne Bezug zum Inhalt.

Das ist zugleich der Grund, warum Sie bei jeder Rechnung erneut alles eintragen. Wenn Sie das nicht möchten, legen Sie ein Konto an – dann bleiben Ihre Stammdaten und Ihr Kundenstamm gespeichert, die Rechnungsnummern laufen fortlaufend weiter, und Sie haben ein Archiv.